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Schweizer Witwenrente

Die Witwenrente und Witwerrente ist Bestandteil der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung).

Nach dem Tod eines Ehepartners können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente haben.

Lesen Sie in 2 Minuten alles Wichtige zur Schweizer Witwenrente.

Inhaltsverzeichnis

Wie hoch ist die Witwenrente in der Schweiz?

Die Höhe der Rente ist abhängig von den eingezahlten Beitragsjahren. Auch die Höhe des Erwerbseinkommens, der Erziehungsgutschriften und den Betreuungsgutschriften der verstorbenen Person werden einberechnet.

Falls Ihr Ehepartner oder Ihr eingetragener Partner, der verstorben ist, alle AHV-Beiträge bezahlt hat, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente.

Bei Beitragslücken bei der AHV gibt es nur eine Teilrente.

Die Höhe der Witwen- oder Witwerrente Vollrente hängt vom durchschnittlichen Jahreseinkommen des verstorbenen Partners ab. Sie beläuft sich auf 80% der Rente des Verstorbenen.

Der Betrag kann zwischen einem Mindestbetrag und einem Maximalbetrag variieren:

    • Mindestbetrag: CHF 980 pro Monat

    • Maximalbetrag: CHF 1’960 pro Monat

Voraussetzungen der Witwenrente aus der AHV

Um Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente zu haben, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Witwenrente: Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet waren.

    • Witwerrente: Männer haben Anspruch auf eine Witwerrente, wenn sie Kinder unter 18 Jahren haben. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt wird, endet der Anspruch auf die Witwerrente.

Voraussetzung Witwenrente Witwerrente
Mindestalter 45 Jahre (wenn keine Kinder) Kein Mindestalter
Kinder Ja, oder älter als 45 Jahre Ja, Kinder unter 18 Jahren
Mindestdauer der Ehe 5 Jahre Nicht erforderlich
Anspruch endet Keine Altersgrenze Mit dem 18. Geburtstag des jüngsten Kindes
Voraussetzungen Witwenrente Witwerrente

Muss eine Witwe mit Witwenrente auch AHV-Beiträge bezahlen?

Ja, auch Bezügerinnen einer Witwenrente müssen weiterhin AHV-Beiträge leisten, sofern sie erwerbstätig sind oder ein bestimmtes Einkommen erzielen.

Dies gilt ebenso für Witwer, die eine Witwerrente beziehen.

Geplante Veränderungen ab 2026

Bislang erhielten Frauen eine lebenslange Witwenrente, während Männer – falls überhaupt ein Anspruch bestand – nur bis zur Volljährigkeit der gemeinsamen Kinder begünstigt wurden.

Ab 2026 wird die lebenslange Witwenrente für Frauen vermutlich abgeschafft. Der Bund verspricht sich davon mehr Gerechtigkeit und Einsparungen in Milliardenhöhe.

Fazit

Die Witwen- und Witwerrente der AHV bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene in der Schweiz.

Anspruch und Höhe der Rente hängen von verschiedenen Faktoren wie Alter, Kinderzahl und der Ehedauer ab. Es ist wichtig, die Rente rechtzeitig bei der AHV-Ausgleichskasse zu beantragen und die individuellen Voraussetzungen zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

  • Erhalte ich nach dem Tod meines Mannes eine Witwenrente der AHV?
    Ja, wenn Sie die Voraussetzungen als Eheparterin erfüllen (Kinder oder älter als 45. Lebensjahr und mindestens 5 Jahre verheiratet).
  • Kann ich als geschiedene Ehefrau auch eine Witwenrente erhalten?
    Ja, auch nach Scheidung haben Sie Anspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • gemeinsame Kinder oder mind. 45 Altersjahre und Ehe hat mind. 10 Jahre gedauert
    • wenn das jüngste Kinde 18. Jahre alt wird, nachdem die geschiedene Mutter 45. Jahre alt geworden ist
  • Muss ich die Witwenrente der AHV beantragen?
    Ja, die Rente muss bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragt werden. Die Rente wird nicht automatisch ausbezahlt.
  • Wann habe ich einen Anspruch auf die AHV-Rente?
    Der Anspruch besteht ab dem Todesfall des Ehepartners, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wie hoch ist die Hinterlassenenrente/Hinterbliebenenrente der AHV?
    Die Berechnung der Hinterlassenenrente bezieht sich auf die Altersrente des Verstorbenen. Sie beträgt 80%.
  • Erhalten Männer in der Schweiz Anspruch auf eine Witwerrente?
    Ja, aber nur wenn sie Kinder unter 18 Jahren betreuen.
  • Wann erhalten Frauen in der Schweiz aus der AHV eine Witwenrente?
    Frauen erhalten die Witwenrente, wenn sie Kinder haben oder älter als 45 Jahre sind und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.
  • Erhalten Kinder nach dem Tod eines Elternteils eine Rente?
    Kinder unter 18 Jahren (oder unter 25 Jahren, wenn sie noch in Ausbildung sind) haben Anspruch auf eine Waisenrente. Diese wird zusätzlich zur Witwen- oder Witwerrente ausgezahlt und beträgt: 40% der Altersrente des verstorbenen Elternteil.

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